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Risikoentlastung


 

Haftungsfreistellungen „HaftungPlus“

  • Bei nicht ausreichender Absicherung ist für die Startkredite eine 70-prozentige und für den Universalkredit eine 60-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.
  • Der Antragsweg entspricht dem der jeweiligen Programme.
 

LfA-Bürgschaften

  • Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können. In der Regel sind dies mittelständische Industrie- und Dienstleistungsbetriebe oder Freiberufler.
  • Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die bei mangelnden bankmäßigen Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 1 % bzw. 2 %.
  • Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.
 

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH

  • Zielgruppe sind Gründer kleiner und mittlerer Unternehmen der Branchen Handwerk, Handel, Gartenbau sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes
  • Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelkredite, die wegen unzureichender Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 0,8 %, der Haftungsfondsbeitrag liegt bei 1 % des Kreditbetrages.
  • Der Antrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern eingereicht.