Förderungsfähige Vorhaben
Für Neugründungen, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen (mit wesentlicher Kapitalbeteiligung und Übernahme der Geschäftsführung) gilt:
Die LfA fördert grundsätzlich jeden aktivierbaren Finanzierungsaufwand. Dazu gehören
Immobilienkosten wie
- Grunderwerb, Erschließungskosten, Mietvorauszahlungen und -kautionen
- Sanierung, Renovierung, Neu- oder Umbau
Anschaffungskosten, etwa für
- Maschinen und Einrichtungen, Hard- und Software (soweit in der Bilanz aktiviert)
- das erste Warenlager und Warenlageraufstockungen im Zusammenhang mit Investitionen
Sonstige Kosten und Gebühren, zum Beispiel
- Firmenwert, Patente und Lizenzen (soweit in der Bilanz aktiviert)
- Nebenkosten (Notar, Architekt, Makler)
Nur über den Universalkredit finanziert die LfA weitere, wesentliche Lageraufstockungen, Omnibusse, Taxis, Lkw (im Transportgewerbe) sowie den allgemeinen Betriebsmittelbedarf, wie z. B. Löhne, Gehälter, Werbung.
Die Ausnahmen
- Pkw
- Kaufpreiszahlungen an Eltern oder Schwiegereltern und
- Finanzierungskosten wie Disagio, Bankprovisionen, Bearbeitungsgebühren oder Zwischenkreditzinsen
können nicht über die LfA Förderbank Bayern finanziert werden.