Seit dem Ausbildungsjahr 2000/2001 legt die LfA Förderbank Bayern den LfA Ausbilderkredit zur Ausbildungsförderung von benachteiligten Jugendlichen auf. Das zinsgünstige Betriebsmitteldarlehen kann von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern eingesetzt werden. Der LfA Ausbilderkredit ergänzt die Benachteiligtenförderung der Arbeitsverwaltung in Bayern.
Wer wird gefördert?
Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe in Bayern, die lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche im Sinne des Sozialgesetzbuches (§ 242 SGB III) in anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden. Ausgenommen sind Behinderte gemäß §19 SGB III.
Was wird gefördert?
Der Ausbilderkredit der LfA dient der Deckung des allgemeinen Betriebsmittelbedarfs der geförderten Unternehmen bzw. Freiberufler. Ebenfalls möglich ist die Finanzierung von Investitionen, insbesondere soweit sie im Zusammenhang mit der Einrichtung von Ausbildungsplätzen stehen.
Förderkonditionen
Die Besetzung eines betrieblichen Ausbildungsplatzes mit einem benachteiligten Jugendlichen wird mit bis zu 50.000 EUR gefördert. Die Darlehenssumme erhöht sich bei der Besetzung mehrerer betrieblicher Ausbildungsplätze mit benachteiligten Jugendlichen entsprechend. Der Kredit wird zu 100 % ausbezahlt. Die Rückzahlung erfolgt am Ende der Laufzeit von 3,5 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bewilligung.
Der Weg zur Förderung
Wie alle Finanzierungshilfen der LfA wird auch der LfA Ausbilderkredit über die jeweilige Hausbank beantragt und ausbezahlt. Für die Bewilligung des Darlehens benötigt die LfA eine Bescheinigung des Arbeitsamtes (s. Download Antragsformulare).