Bietungs-, Anzahlungs-, Lieferungs- und Leistungsgarantien sowie ähnliche Avale sind regelmäßig im Zusammenhang mit Auslandsgeschäften zu stellen. Auch bei Inlandsaufträgen werden solche Avale aber immer häufiger nötig. Die LfA bietet über ihre
Auftragsgarantie eine passende Finanzierungshilfe. Sie gewährt Ausfallgarantien von bis zu 50 % für solche Avale, die von den Hausbanken oder Versicherungsunternehmen im Rahmen von Aus- und Inlandsgeschäften abgegeben werden.
Besonders flexibel wird dieses Instrument durch
Rahmenzusagen für Auftragsgarantien, in die Exportgarantien und Inlandsavale während einer vereinbarten Laufzeit von längstens 2 Jahren revolvierend eingestellt werden können.
Für diese Rahmen kann auch eine Belegung durch
Vorfinanzierungen (z. B. auftragsbezogene Betriebsmittelkredite) vereinbart werden, die von der Hausbank auf Basis eines projektbezogenen Liquiditätsplans ausgereicht werden.
Rahmen für Auftragsgarantien stehen Unternehmen bzw. Konzernen mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Mio. EUR zur Verfügung.
Konditionen:
Bei Neueinräumung bzw. Verlängerung von Auftragsgarantien bzw. Avalrahmen erhebt die LfA eine einzelfallabhängige einmalige Bearbeitungsgebühr. Die laufende Provision bemisst sich abhängig vom Einzelfall und wird mit der Hausbank als Anteil aus ihrer Avalprovision bzw. von den Kreditzinsen vereinbart.
Erfahrungsgemäß wird die Garantieprovision der LfA in der Regel bei Exportgarantien und Inlandsavalen 1 % bis 2 % p.a. betragen.