Mit dem Infrakredit Tiefengeothermie ermöglicht der Freistaat Bayern über die LfA die günstige Finanzierung von Wärmenetzen, in die überwiegend Wärme aus Tiefengeothermieanlagen eingespeist wird. Hierbei ist sowohl die Neuerrichtung als auch die Erweiterung bereits bestehender Wärmenetze förderfähig.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden gewerbliche Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände in Bayern.
Was wird gefördert?
Neben den Investitionskosten für die Errichtung eines Wärmenetzes werden auch die Kosten für eine Erweiterung (Hauptanbindungsleitung, Hausübergabestation und Hausanschlussleitungen abzgl. Baukostenzuschüsse und Anschlusskostenbeiträge) finanziert.
Voraussetzungen für eine Förderung:
Das Vorhaben muss grundsätzlich auch im Rahmen des KfW-Programms „Erneuerbare Energien“ gefördert und für mindestens 7 Jahre zweckentsprechend genutzt werden.
Förderfähig sind Anlagen, die durchschnittlich über das gesamte Netz einen Wärmeabsatz zwischen 0,5 und 3,0 MWh Wärme pro Jahr und Meter Trasse aufweisen.
Förderart und Förderhöhe:
Es kann wahlweise entweder ein Investitions- oder ein Zinszuschuss für ein Förderdarlehen der LfA gewählt werden.
Die Förderung beträgt im Wärmeabsatzbereich
- 0,5 bis 1,5 MWh bis zu 60 EUR
- 1,5 bis 3,0 MWh bis zu 40 EUR
je Meter Trassenlänge, wobei sich der Förderhöchstbetrag auf 1,5 Mio. EUR pro Projekt beschränkt.