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Infrakredit Tiefengeothermie


Mit dem Infrakredit Tiefengeothermie ermöglicht der Freistaat Bayern über die LfA die günstige Finanzierung von Wärmenetzen, in die überwiegend Wärme aus Tiefengeothermieanlagen eingespeist wird. Hierbei ist sowohl die Neuerrichtung als auch die Erweiterung bereits bestehender Wärmenetze förderfähig.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden gewerbliche Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände in Bayern.

Was wird gefördert?
Neben den Investitionskosten für die Errichtung eines Wärmenetzes werden auch die Kosten für eine Erweiterung (Hauptanbindungsleitung, Hausübergabestation und Hausanschlussleitungen abzgl. Baukostenzuschüsse und Anschlusskostenbeiträge) finanziert.

Voraussetzungen für eine Förderung:
Das Vorhaben muss grundsätzlich auch im Rahmen des KfW-Programms „Erneuerbare Energien“ gefördert und für mindestens 7 Jahre zweckentsprechend genutzt werden.
Förderfähig sind Anlagen, die durchschnittlich über das gesamte Netz einen Wärmeabsatz zwischen 0,5 und 3,0 MWh Wärme pro Jahr und Meter Trasse aufweisen.

Förderart und Förderhöhe:
Es kann wahlweise entweder ein Investitions- oder ein Zinszuschuss für ein Förderdarlehen der LfA gewählt werden.
Die Förderung beträgt im Wärmeabsatzbereich
- 0,5 bis 1,5 MWh bis zu 60 EUR
- 1,5 bis 3,0 MWh bis zu 40 EUR
je Meter Trassenlänge, wobei sich der Förderhöchstbetrag auf 1,5 Mio. EUR pro Projekt beschränkt.

Förderkonditionen:

Darlehen Infrakredit Tiefengeothermie
Laufzeit: maximal 20 Jahre
Tilgung: in jährlichen Raten
Darlehens-
mindestbetrag:
nicht gegeben
Darlehens-
höchstbetrag:
10 Mio. EUR
Finanzierungs-
anteil:
max. 50 % der förderfähigen Aufwendungen
Kumulierung mit anderen
Fördermitteln:
ja.
Wobei die Beihilfeintensität der insgesamt gewährten öffentlichen Förderung 30 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen darf.
Zinssatz: deutliche Zinsverbilligung durch den Zinszuschuss.
Der Zinssatz wird individuell vereinbart.
Zinsbindung: max. 10 Jahre

Der Weg zur Förderung:

Die Antragstellung muss vor Vorhabensbeginn (Vorbeginnklausel) erfolgen.

Anträge auf einen Investitionszuschuss (LfA-Formblatt 118) richten Sie direkt an die
LfA Förderbank Bayern
Team KI2
Königinstraße 17
80539 München


Kommunale Antragsteller (Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe, Unternehmen und Zweckverbände) richten ihre Darlehensanträge (LfA-Formblätter 117 und 118) direkt an die LfA Förderbank Bayern.

Gewerbliche Unternehmen reichen die Darlehensanträge (Formblätter 100 und 118) über die Hausbank bei der LfA ein.

Folgende Unterlagen sind den Anträgen beizufügen:
- Erklärung über den Stand des Baugenehmigungsverfahrens
- Vorhabensbeschreibung
- bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme
- je ein Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan
- Wirtschaftlichkeitsabschätzung


Für Rückfragen steht Ihnen unser Team Infrastrukturfinanzierung gerne zur Verfügung: 089 / 21 24 - 24 84 oder infra@lfa.de