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Wirkungsvolle Förderinstrumente


Sind die Ursachen bekannt und wurde bereits ein Konzept zur Bewältigung der Krise erarbeitet, kann die LfA zum Beispiel mit Hilfe des Akutkredits zur Korrektur der finanziellen Schieflage beitragen. Damit können die überhöhten kurzfristigen Verbindlichkeiten in langfristiges Fremdkapital zinsgünstig umgeschuldet werden. Auch Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie Investitionen, die zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen (z.B. Umstellung der Produktion) notwendig sind, sind förderfähig. Auf dieser Basis können Sie sich in der schwierigen Zeit der Umstrukturierung auf die wesentlichen Dinge konzentrieren.

Die Akutkredit der LfA

Die förderfähigen Maßnahmen können zu 100 % finanziert werden.

  • Höchstbetrag in der Regel 1,6 Mio. EUR
  • Laufzeit wahlweise vier, acht oder zwölf Jahre
  • ein bzw. zwei tilgungsfreie Jahre

Mangelt es an banküblichen Sicherheiten, können Industrie- und Dienstleistungsunternehmen eine LfA-Bürgschaft beantragen, die bis zu 80 % des Darlehensbetrages absichert. Bereits bestehende Hausbankrisiken können jedoch nicht nachträglich verbürgt werden.

Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.

Wenn Sie ein kleines oder mittelständisches Unternehmen mit Betriebssitz in Bayern führen und - trotz guter Marktchancen - aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, kann Ihnen der Runde Tisch Bayern wieder auf die Beine helfen.