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Risikoentlastung


Haftungsfreistellung „HaftungPlus“

  • Soweit ein Darlehen nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist eine teilweise Haftungsfreistellung möglich. Beim Ökokredit übernimmt die LfA 50 % (im Altlastenbereich sogar 80 %) des Ausfallrisikos für die Hausbank.
  • Für die mit dem Ökokredit kombinierbaren Kredite kann ebenfalls eine Haftungsfreistellung HaftungPlus beantragt werden.
  • Die Höhe der Haftungsfreistellung beträgt bei Start- und Investivkredit 70 % und für den
    Universalkredit 60 %.
  • Der Antragsweg entspricht dem der jeweiligen Programme.
 

LfA-Bürgschaften

  • Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern GmbH stellen können. In der Regel sind dies mittelständische Industrie- und Dienstleistungsbetriebe oder Freiberufler.
  • Verbürgt werden Investitionskredite – in besonderen Fällen auch Betriebsmittel- und Avalkredite – die bei mangelnden bankmäßigen Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80% der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 1 % bzw. 2 %.
 

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH

  • Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handwerk, Handel, Gartenbau sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes.
  • Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelkredite, die wegen unzureichender Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Der Antrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank eingereicht.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 0,8 %, der Haftungsfondsbeitrag liegt bei 1 % des Kreditbetrages.