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Förderungsfähige Vorhaben


Die LfA fördert Umweltschutzinvestitionen kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen in unterschiedlichen Bereichen.


Klimaschutz

Hier fördern wir Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (z. B. durch Anschaffung effizienterer Maschinen, Einrichtungen zur Wärme-/Kälterückgewinnung, stromsparende Beleuchtung, Strom- und Spitzenlastmanagementsysteme), aber auch Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie Investitionen, die einer nachhaltigen Energieeffizienz dienen.


Abwasserreinigung

Moderne Abwasserreinigungsanlagen – etwa in chemischen Reinigungen und Wäschereien – verringern die Abwassermenge und sparen so Entsorgungskosten.


Luftreinhaltung

Innovationen in diesem Bereich beschränken sich nicht auf Filtersysteme für Industrieanlagen. So kann z.B. auch der Bau einer Halle für Pkw-Prüfstände eine Umweltschutzmaßnahme im Sinne sauberer Luft sein, wenn spezielle Absaug- und Reinigungsmechanismen für die Autoabgase eingeplant werden.


Lärm- und Erschütterungsschutz

Das Umweltproblem Lärm betrifft viele Branchen und kann durch die unterschiedlichsten Maßnahmen vermindert werden. Wo Spezialfenster und besondere Schallisolierungen nicht weiterhelfen, siedeln nicht selten ganze Betriebe aus gemischt genutzten Wohn- und Gewerbebezirken in reine Gewerbegebiete um.


Abfallwirtschaft

Die LfA fördert Unternehmen, die über konventionelle Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung und stofflichen Abfallverwertung hinaus weitergehende Investitionen tätigen – etwa in die Herstellung innovativer Recyclingprodukte.


Energieeinsparung

Um langfristig Energie zu sparen, muss zunächst oft investiert werden. Für kleine und mittlere Unternehmen kann der Bau einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage sinnvoll sein; in einer Bäckerei wirkt sich schon ein neuer Ofen, der bei höherer Leistung nur halb so viel Energie verbraucht, auf die Dauer kostensenkend aus.


Nutzung erneuerbarer Energien

Auch der Einsatz alternativer Energiequellen wird gefördert. Die LfA unterstützt Projekte, bei denen es zum Beispiel um die gewerbliche Nutzung von Solarenergie oder Biomasse geht.


Boden- und Gewässerschutz

Bodenversiegelung und spezielle Fahrbahnbeläge gehören zu den Maßnahmen, die etwa an Tankstellen zum Boden- und Grundwasserschutz eingesetzt werden. In vielen anderen Bereichen sind ähnliche Vorkehrungen notwendig, um Kontaminationen zu vermeiden.


Maßnahmen zur Altlastenerkundung und -sanierung

Hier gewährt die LfA Darlehen, wenn eine Sanierung der Betriebsflächen zwingend notwendig ist und die Investitionen einen existenzbedrohenden wirtschaftlichen Aufwand darstellen. Förderfähig sind Kosten für Untersuchungen, Gutachten, Planung und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen.

 
Nur über den Universalkredit finanziert werden
  • Vorhaben, die eine Vergütung nach dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) erhalten
  • konventionelle Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung und stofflichen Abfallverwertung.
 

Die Ausnahmen

Nicht gefördert werden
  • reine Ersatzinvestitionen, die keine wesentlichen Umwelteffekte erzielen
  • Betriebs- und Unterhaltskosten.