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Das Hausbankprinzip


Ihr Weg zur LfA führt in jedem Fall über die Hausbank. Sie
  • berät Sie und beantragt die finanziellen Hilfen bei der LfA
  • trägt das Kreditrisiko und verlangt dafür eine bankübliche Absicherung.
 
Als Hausbank kommt jede Bank oder Sparkasse in Frage, bei der Sie Firmenkunde sind.

Tipps für Ihr Bankengespräch bietet die Broschüre „Ihr Leitfaden für den Bankenbankenbesuch“.  »

Der richtige Zeitpunkt

Besonders wichtig ist, dass Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens einreichen – die Nachfinanzierung eines Vorhabens ist grundsätzlich nicht möglich Vorbeginnklausel ». Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zu zurechenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Bei Bauvorhaben ist der Vertragsabschluss und bei Anschaffung von Maschinen und Einrichtungen die rechtverbindliche Bestellung der Vorhabensbeginn. Rechtliche und organisatorische Vorbereitungen – wie die Gewerbeanmeldung oder die Eintragung in das Handelsregister – dürfen im Vorfeld getroffen werden; sie stellen keinen offiziellen Vorhabensbeginn dar.

Das risikogerechte Zinssystem (RGZS)

Die Ausreichung öffentlicher Förderdarlehen muss sich auch für die Hausbanken nach Kostengesichtspunkten „rechnen“. Dies war jedoch bislang gerade bei Unternehmen mit höherer Ausfallwahrscheinlichkeit nicht der Fall, so dass diese häufig erst gar keinen Kredit erhielten. Aus diesem Grund wurden die Einheitszinssätze durch das risikogerechte Zinssystem abgelöst. Weitere Informationen zum risikogerechten Zinssystem ».

Der Ablauf zur Antragsstellung

Schritt 1

Der Unternehmer


  • Sie erstellen Ihr Konzept
  • informieren sich im LfA-Kundencenter
  • führen Finanzierungsgespräche mit Ihrer Hausbank

Schritt 2

Ihre Hausbank


  • prüft Vorhaben und Bonität
  • vereinbart mit Ihnen die Konditionen
  • hilft bei der Antragstellung
  • leitet Ihren Antrag an die LfA weiter

Schritt 3

Die LfA


  • prüft den Antrag
  • leitet Ihrer Hausbank ein Darlehens-, Bürgschafts- oder Ihnen ein Beteiligungsangebot zu

Schritt 4

Ihre Hausbank


  • schließt mit Ihnen den Darlehensvertrag ab
  • ruft die Darlehensmittel auf Ihren Wunsch bei der LfA ab
  • zahlt Ihnen die Mittel aus