Als Hausbank kommt jede Bank oder Sparkasse in Frage, bei der Sie Firmenkunde sind.
Tipps für Ihr Bankengespräch bietet die Broschüre „Ihr Leitfaden für den Bankenbankenbesuch“. »
Der richtige Zeitpunkt
Besonders wichtig ist, dass Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens einreichen – die Nachfinanzierung eines Vorhabens ist grundsätzlich nicht möglich
Vorbeginnklausel ». Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zu zurechenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Bei Bauvorhaben ist der Vertragsabschluss und bei Anschaffung von Maschinen und Einrichtungen die rechtverbindliche Bestellung der Vorhabensbeginn. Rechtliche und organisatorische Vorbereitungen – wie die Gewerbeanmeldung oder die Eintragung in das Handelsregister – dürfen im Vorfeld getroffen werden; sie stellen keinen offiziellen Vorhabensbeginn dar.
Das risikogerechte Zinssystem (RGZS)
Die Ausreichung öffentlicher Förderdarlehen muss sich auch für die Hausbanken nach Kostengesichtspunkten „rechnen“. Dies war jedoch bislang gerade bei Unternehmen mit höherer Ausfallwahrscheinlichkeit nicht der Fall, so dass diese häufig erst gar keinen Kredit erhielten. Aus diesem Grund wurden die Einheitszinssätze durch das risikogerechte Zinssystem abgelöst. Weitere Informationen zum
risikogerechten Zinssystem ».
Der Ablauf zur Antragsstellung