Eine Förderung von Umweltschutzinvestitionen können grundsätzlich gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern in Anspruch nehmen. Der Investitionsort muss hierbei in Bayern liegen.
Der zinsgünstige
Ökokredit steht ausschließlich kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen (KMU) zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass sie die KMU-Kriterien der Europäischen Union erfüllen: