Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Straßenverkehr, Hotel- und Gaststätten- und sonstigem Dienstleistungsgewerbe sowie Angehörige freier Berufe.
Der Investivkredit bietet im Vergleich zum Marktzins deutlich günstigere Konditionen (zinsverbilligt aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern; zinsgünstig refinanziert von der KfW Bankengruppe und der LfA).
Zur Finanzierung von Wachstumsvorhaben ab einem Investitionsvolumen von 30.000 EUR (der Finanzierungsanteil des Darlehens beträgt 40 % des förderfähigen Vorhabens).
Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.
Investivkredit 100
Zur Aufstockung des Finanzierungsanteils des Investivkredits auf bis zu 100 %.
Die Zinsen liegen, durch zinsgünstige Refinanzierung der KfW Bankengruppe und der LfA Förderbank Bayern, im unteren Bereich der marktüblichen Sätze.
Soweit Sie wegen der Prosperitätsklausel (Gewinngrenze und Cash-Flow-Klausel) keinen Investivkredit erhalten können, steht Ihnen trotzdem der Investivkredit 100 offen, und zwar bis zu einem Finanzierungsanteil von 100 % bzw. einer Obergrenze von 10 Mio. EUR. Die übrigen Fördervoraussetzungen für den Investivkredit müssen dabei erfüllt sein.
Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.
Investivkredit 100 Pro
Mit dem Investivkredit 100 Pro fördern wir innovative Wachstumsinvestitionen, insbesondere Verfahrens- oder Prozessinnovationen, wie z. B. Maschinen mit neuer Technologie, Einführung umweltschonender Produktionsverfahren, Patente, Steigerung von Effizienz und Effektivität, Betriebslizenzen, Software, etc..
Gefördert werden Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Freiberuflern in den Regierungsbezirken Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern
Nicht gefördert werden der allgemeine Betriebsmittelbedarf, Grunderwerb, gebrauchte Wirtschaftsgüter und Konsolidierungen.
Darlehensmindestbetrag 2.500 EUR
Darlehenshöchstbetrag bis zu 1,5 Mio. EUR.
Der Investivkredit 100 Pro wird durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und die LfA Förderbank Bayern refinanziert.
Die Anträge werden über die Hausbank an die LfA gestellt.
Mittelstandskapital
Mit dem Mittelstandskapital vergibt die LfA langfristige Nachrangdarlehen, d. h. im Falle einer Insolvenz tritt die Darlehensforderung hinter alle nicht nachrangigen Forderungen Ihrer Gläubiger zurück; es handelt sich somit um eine eigenkapitalnahe Finanzierungsmöglichkeit, die i. d. R. bei Bonitätsbeurteilungen als wirtschaftliches Eigenkapital berücksichtigt werden kann.
Finanziert werden Wachstumsinvestitionen sowie damit verbundener zusätzlicher Betriebsmittelbedarf.
Nicht finanziert werden der allgemeine Betriebsmittelbedarf, Umschuldungen sowie Konsolidierungen.
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 75 %.
Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 200.000 EUR.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Gründer sowie noch nicht am Markt etablierte Unternehmen. Auch Unternehmen in Schwierigkeitenkönnen nicht gefördert werden.
Die Anträge werden über die Hausbank an die LfA gestellt.
Regionalkredit
Kleine und mittlere Unternehmen, die Investitionen im strukturschwachen oder ländlichen Raum oder Maßnahmen zur Verbesserung des touristischen Angebots in Fremdenverkehrsgebieten planen, können bei der zuständigen Bezirksregierung finanzielle Zuwendungen zur Verbilligung eines Regionalkredits beantragen.
Universalkredit
Kann von Unternehmern und Freiberuflern in Anspruch genommen werden, deren Jahresumsatz bis zu 500 Mio. EUR beträgt.
Für den Universalkredit gelten Zinssätze im unteren marktüblichen Bereich.