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Risikoentlastung


 

Haftungsfreistellungen „Haftung Plus“

  • Bei nicht ausreichender Absicherung sind für Investivkredit und Investivkredit 100 60-prozentige und für den Investivkredit 100Pro eine 70-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich. Im Rahmen der bayerischen Regionalförderung sind bei kleineren Darlehen (bis zu einem Gesamtobligo i. H. v. 250.000 EUR) 50-prozentige Haftungsfreistellungen möglich.
  • Für den Universalkredit ist eine 60-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich. Diese wird von einer Garantie unterstützt, die innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) gestellt wurde.
  • Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.
 

LfA-Bürgschaften

  • Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können. I. d. R. sind dies mittelständische Industrie- und Dienstleistungsbetriebe sowie Freiberufler.
  • Verbürgt werden Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 1 % bzw. 2 %.
  • Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.
 

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH

  • Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Handel, Gartenbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe.
  • Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelkredite, die wegen mangelnder Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt i. d. R. 1 % des Kreditbetrages, sofern der Investitionsanteil bei der Vorhabensfinanzierung überwiegt. Steht der Betriebsmittelanteil im Vordergrund oder handelt es sich um eine Konsolidierung/Umschuldung, beträgt die Bürgschaftsprovision i. d. R. 1,25 % des verbürgten Kreditbetrags. Der Haftungsfondsbeitrag beträgt 1 % des Kreditbetrages.
  • Der Antrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern eingereicht.
 

Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung

  • Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus mit Sitz in Bayern, die mindestens 5 Jahre alt sind.
  • Eigenkapitalstärkung und Ausgleich fehlender Sicherheiten durch Kombination von Beteiligung und Bürgschaft.
  • Gesamtfinanzierung von 100.000 EUR bis 500.000 EUR; Anteil der Beteiligung an der Gesamtfinanzierung
    25 %; 75 % der Gesamtfinanzierung erfolgt durch ein zu 80 % verbürgtes Förder- oder Hausbankdarlehen.
  • Das Kombiprodukt Bürgschaft und Beteiligung wird von der LfA Förderbank Bayern (Bürgschaften für mittelständische Industrie und Dienstleistungsgewerbe) gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Bayern (Bürgschaften für Unternehmen in den Bereichen Handwerk, Handel, Hotel und Gaststätten sowie Gartenbau) und der BayBG angeboten.