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Förderungsfähige Vorhaben


Die LfA fördert grundsätzlich jeden aktivierbaren Finanzierungsaufwand, der im Zusammenhang mit betrieblichen Wachstumsvorhaben steht. Dazu gehören

 

Immobilienkosten wie

  • Grunderwerb, Erschließungskosten
  • Sanierung, Renovierung, Neu- oder Umbau
 

Anschaffungskosten, etwa für

  • Maschinen und Einrichtungen, Hard- und Software (soweit in der Bilanz aktiviert)
  • Kaufpreis (bei Erwerb von Betrieben)
 

Sonstige Kosten und Gebühren, zum Beispiel

  • einmalige Franchise-Gebühren (soweit in der Bilanz aktivierungsfähig)
  • Firmenwert, Patente und Lizenzen (soweit in der Bilanz aktivierungsfähig)
  • Nebenkosten (soweit in der Bilanz aktivierungsfähig)
 
Auslandsinvestitionen
Auch Auslandsengagements werden von der LfA gefördert. Voraussetzung: Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bayern und die Investitionen wirken sich positiv auf den heimischen Standort aus.

Über den Universalkredit finanziert die LfA wesentliche Warenlageraufstockungen, Omnibusse, Taxis, Lkws sowie den allgemeinen Betriebsmittelbedarf.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.
 

Die Ausnahmen

  • Pkw
  • Kaufpreiszahlungen an Eltern oder Schwiegereltern und
  • Finanzierungskosten wie Disagio, Bankprovisionen, Bearbeitungsgebühren oder Zwischenkreditzinsen

können nicht über die LfA Förderbank Bayern finanziert werden.