Eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Form einer Neugründung, Betriebsübernahme oder tätigen Beteiligung gilt als Existenzgründung. Auch Vorhaben innerhalb einer bestimmten Anlaufphase nach Gründung (bei der LfA sind dies 3 Jahre) können zu den Vorzugskonditionen für Existenzgründer gefördert werden. Für erneute Existenzgründungen kommen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die günstigen Konditionen für Gründungsvorhaben zum Tragen.