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04.02.2009
Mittelstandsschirm Bayern
Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage hat die Bayerische Staatsregierung ein breites Maßnahmenbündel zur Stabilisierung der Konjunktur in Bayern beschlossen:
Ausweitung des Bürgschaftsinstrumentariums der LfA
Der Mittelstandsschirm beinhaltet insgesamt 200 Mio. EUR zusätzliche Haushaltsmittel, mit denen in Form von Rückbürgschaften die Leistungs- und Risikotragfähigkeit der LfA erweitert wird. In diese Rückbürgschaften werden die 2009 und 2010 bei der LfA neu beantragten Bürgschaften einbezogen, die zudem zeitlich befristet ausgeweitet und modifiziert werden.

Großzügigere Betriebsmittelbürgschaften:
Der maximale Bürgschaftssatz für Betriebsmittelkredite wurde von 50 % auf 80 % angehoben. Zudem wurden die Vergabevorschriften angepasst, was den Unternehmen einen leichteren Zugang zu Betriebsmittelbürgschaften der LfA ermöglicht.

Übernahme von Rettungsbürgschaften:
Für Unternehmen in Schwierigkeiten können neben Umstrukturierungsbürgschaften nunmehr auch Rettungsbürgschaften gemäß den EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten beantragt werden. Der Bürgschaftssatz beträgt hier jeweils bis zu 80 %. Eine Rettungsbürgschaft ist - gemäß EU-Vorgaben - eine vorübergehende, reversible Unterstützungsmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Bürgschaften für Investitions-, Aval- und Betriebsmittelkredite aus der mittelständischen Industrie, von Dienstleistungsunternehmen und Freien Berufen sind über die Hausbank direkt bei der LfA zu beantragen. Für Bürgschaftsanträge von KMU (außer Rettungs- und Umstrukturierungsfälle) aus den Bereichen Handel, Handwerk, Gartenbau, Hotel- und Gaststättengewerbe ist die Bürgschaftsbank Bayern zuständig. Weitere Informationen zum Bürgschaftsangebot der LfA erhalten Sie hier.

Anhebung des Haftungsfreistellungssatzes bei den Investivkrediten
Der Haftungsfreistellungssatz für die Investivkredite der LfA wird als Teil des Bayerischen Mittelstandsschirms vorübergehend bis Ende 2010 von bisher 50 % auf 70 % angehoben.



Weitere Förderangebote der LfA:

Im Zusammenhang mit der im Mittelstandsschirm erleichterten Verbürgung von Betriebsmittelkrediten ist der zinsverbilligte Akutkredit der LfA für Betriebe in Schieflage das passende Förderinstrument um Liquiditätsengpässe zu überbrücken.

Obwohl die aktuellen Konjunkturaussichten viele Unternehmen zwingen, Einsparungen vorzunehmen, müssen die Betriebe gleichzeitig investieren um wettbewerbsfähig zu bleiben. Für diese gerade in der Krise notwendigen Investitionen hält die LfA die zinsverbilligten Start- und Investivkredite bereit.

Geht es zudem auch um Investitionen, die zum Beispiel wegen des besseren Wirkungsgrads einer Maschine Energie - und damit Kosten - einsparen, steht auch der zinsverbilligte Ökokredit der LfA zur Verfügung. Seit Herbst 2008 wurde der Ökokredit um eine besonders zinsgünstige Klimaschutzvariante erweitert.

In Krisenzeiten wird wegen des höheren Risikos auch die Auftragsfinanzierung schwieriger. Neben Exportgarantien können auch von der Hausbank zu gebende Avalkredite für Inlands- und Auslandsaufträge sowie auftragsbezogene Betriebsmittelkredite durch Auftragsgarantien der LfA begleitet werden.

Bei Fragen zum Mittelstandsschirm und den Angeboten der LfA Förderbank Bayern steht Ihnen das Kundencenter der LfA gerne zur Verfügung. Sie erreichen es unter folgender Adresse:

LfA Förderbank Bayern
Kundencenter
Königinstraße 15
80539 München


Tel. 01801 / 21 24 24 (zum Ortstarif)
Fax. 089 / 21 24 - 22 16
E-Mail: info@lfa.de

Den Flyer zum Bayerischen Mittelstandsschirm finden Sie hier.