Risikoentlastung

Risikoentlastungen decken einen großen Teil des Kreditrisikos der Hausbank ab und sorgen so dafür, dass auch Kreditnehmer mit unzureichenden Sicherheiten Förderdarlehen nutzen können. Fehlen für eine Finanzierung die nötigen Sicherheiten ist eine teilweise Haftungsfreistellung HaftungPlus möglich. Für die mittelständische Industrie, Dienstleister und Freiberufler bietet die LfA Bürgschaften über bis zu 80% der Darlehenssumme.

Haftungsfreistellungen "HaftungPlus"*

  • Bei nicht ausreichender Absicherung ist für den Innovationskredit 4.0 eine 70-prozentige Haftungsfreistellung möglich.
  • Der Antragsweg entspricht dem des Innovationskredits 4.0.
     

Die Haftungs­freistellung wird von der Europäischen Union im Rahmen des InvestEU-Fonds unterstützt.

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LfA-Bürgschaften

  • Beim Innovationskredit 4.0 besteht für die mittelständische Industrie, Dienstleister und Freiberufler die Möglichkeit einer Bürgschaftsübernahme von bis zu 80 % durch die LfA.
  • Bis zum gleichen Umfang bürgt die Bürgschaftsbank Bayern GmbH für die Branchen Handwerk, Handel, Gartenbau und Hotel- und Gaststättengewerbe.
  • Verbürgt werden Investitionskredite - in besonderen Fällen auch Betriebsmittel- und Avalkredite - z.B. zur Finanzierung gezielter Markteinführungsmaßnahmen sowie von Erstaufträgen, die bei mangelnden Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Der Antrag wird über die Hausbank bei der LfA eingereicht.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt i.d.R. 1 % bzw. 2 % aus dem jeweiligen Bürgschaftsbetrag.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH

  • Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Handel, Garten- und Landschaftsbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelkredite, die wegen mangelnder Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Der Antrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern eingereicht.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt i. d. R. 1 % des Kreditbetrages, sofern der Investitionsanteil bei der Vorhabensfinanzierung überwiegt. Steht der Betriebsmittelanteil im Vordergrund oder handelt es sich um eine Konsolidierung/Umschuldung, beträgt die Bürgschaftsprovision i. d. R. 1,25 % des verbürgten Kreditbetrags. Der Haftungsfondsbeitrag beträgt 1 % des Kreditbetrages.