Förderfähige Vorhaben

Mit dem Innovationskredit 4.0 möchte die LfA innovative Vorhaben ermöglichen, die Digitalisierung mittelständischer Unternehmen vorantreiben und innovativen Unternehmen die Finanzierung erleichtern.

Mit dem Innovationskredit 4.0 fördern wir:

  • Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
  • innovative Unternehmen

Innovations- und Digitalisierungsvorhaben

Als innovative Vorhaben gelten:

  • die Entwicklung, Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen
  • der Kauf und die Implementierung innovativer Fertigungstechnologien im eigenen Unternehmen, sofern sich die Technologie in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt hat
     

Die LfA fördert Digitalisierungsvorhaben bei:

  • Produktion und Verfahren
  • Produkten
  • Strategie und Organisation


Eine detaillierte Übersicht förderfähiger Vorhaben finden Sie im Merkblatt Innovationskredit 4.0

Innovative Unternehmen

Unternehmen gelten als innovativ, wenn sie eines von vier Kriterien erfüllen:

  • Schnelles Wachstum
  • Hohe F&E- / Innovationskosten
  • Innovationsförderung
  • Venture Capital


Detaillierte Angaben zu den Kriterien für innovative Unternehmen finden Sie im Merkblatt Innovationskredit 4.0