Förderfähige Vorhaben
Mit dem Innovationskredit 4.0 möchte die LfA innovative Vorhaben ermöglichen, die Digitalisierung mittelständischer Unternehmen vorantreiben und innovativen Unternehmen die Finanzierung erleichtern.
Mit dem Innovationskredit 4.0 fördern wir:
- Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
- innovative Unternehmen
Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
Als innovative Vorhaben gelten:
- die Entwicklung, Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen
- der Kauf und die Implementierung innovativer Fertigungstechnologien im eigenen Unternehmen, sofern sich die Technologie in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt hat
Die LfA fördert Digitalisierungsvorhaben bei:
- Produktion und Verfahren
- Produkten
- Strategie und Organisation
Eine detaillierte Übersicht förderfähiger Vorhaben finden Sie im Merkblatt Innovationskredit 4.0
Innovative Unternehmen
Unternehmen gelten als innovativ, wenn sie eines von vier Kriterien erfüllen:
- Schnelles Wachstum
- Hohe F&E- / Innovationskosten
- Innovationsförderung
- Venture Capital
Detaillierte Angaben zu den Kriterien für innovative Unternehmen finden Sie im Merkblatt Innovationskredit 4.0