Darlehen

Mit unseren Energiedarlehen fördern wir von Ihnen eigenverantwortlich durchgeführte Maßnahmen, die zur Nutzung regenerativer Energien, Energieeffizienz und Energieeinsparung oder Ressourcenschonung beitragen. Darüber hinaus finanzieren wir die energetische Sanierung von Gewerbegebäuden und die Errichtung energieeffizienter Firmengebäude. Mit den Darlehen lassen sich bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen finanzieren. Die Kredite bieten im Vergleich zum Marktzins deutlich günstigere Konditionen sowie lange Laufzeiten, lange Zinsbindungen und tilgungsfreie Jahre. Beantragt werden die Darlehen über die jeweilige Hausbank.

ENERGIEKREDIT UND ENERGIEKREDIT PLUS

Für die Finanzierung von Neu- und Modernisierungsinvestitionen von KMU und Freiberuflern mit einer Energieeinsparung von mind. 10 % (Energiekredit) bzw. mind. 30 % (Energiekredit Plus). Förderfähig sind dabei Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz unter anderem von:

  • Maschinen und Anlagen
  • Prozesstechnik oder Prozesswärme
  • Prozesskälte

ENERGIEKREDIT GEBÄUDE

Für die Finanzierung der Errichtung energieeffizienter Firmengebäude sowie deren energetische Sanierung. Gefördert werden Maßnahmen von KMU und freiberuflich Tätigen an gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden bzw. Gebäudeteilen sowie damit in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Es können Vorhaben finanziert werden, die eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. von der KfW gewährte Förderung auf Basis der Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Bereich Nichtwohngebäude oder Einzelmaßnahmen erhalten.

ENERGIEKREDIT REGENERATIV

Für die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen (einschließlich Modernisierungsmaßnahmen) von Unternehmen bzw. Freiberuflern, deren Jahresumsatz 500 Mio. Euro nicht übersteigt, Genossenschaften (z. B. Bürgerenergiegenossenschaften), erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Vereinen sowie rechtsfähigen Stiftungen in:

  • die Strom- oder Wärme-/Kälteerzeugung auf Basis regenerativer Energien
  • Speichersysteme für Strom aus regenerativen Energien
  • Wärme-/Kältespeicher, die aus regenerativen Energien gespeist werden
  • die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot wie zum Beispiel betriebliches/überbetriebliches Lastmanagement
  • die Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration von erneuerbaren Energien in das Energiesystem, auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung

Photovoltaikanlagen, die auf Dächern oder an Fassaden errichtet werden sowie Batteriespeicher, die ausschließlich aus Photovoltaikanlagen, die auf Dächern oder an Fassaden errichtet wurden, gespeist werden, erhalten i.d.R. Vorzugskonditionen, insbesondere soweit sie keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten.

Gründungs- und Wachstumskredit

Mit diesem an sich sehr viel breiter angelegten Darlehen können bei Vorliegen der Programmvoraussetzungen neben allgemeinen betrieblichen Investitionen auch Vorhaben mit Umweltbezug zu günstigen Konditionen finanziert werden. Eine Kombination mit den Energiekrediten ist möglich.

Universalkredit

    Der Kredit bietet Vorzugskonditionen im unteren Bereich der Marktzinssätze und kann grundsätzlich auch für sämtliche Umweltschutz-, Klimaschutz- und Energieeffizienzinvestitionen sowie Investitionen in erneuerbare Energien eingesetzt werden. Mit einem Darlehenshöchstbetrag von 15 Mio. EUR sind im Universalkredit besonders großvolumige Vorhaben finanzierbar.