Risikoentlastung

Risikoentlastungen decken einen großen Teil des Kreditrisikos der Hausbank ab und sorgen so dafür, dass auch Kreditnehmer mit unzureichenden Sicher­heiten Förderdarlehen nutzen können. Fehlen für eine Finanzierung die nötigen Sicherheiten, ist eine teilweise Haftungs­freistellung HaftungPlus möglich. Für die mittelständische Industrie, Dienstleister und Freiberufler bietet die LfA Bürgschaften über bis zu 80% der Darlehenssumme. Bis zum gleichen Umfang bürgt die Bürgschafts­bank Bayern GmbH für die Branchen Handwerk, Handel, Gartenbau und Hotel- und Gaststättengewerbe.

Haftungsfreistellung „HaftungPlus“

  • Soweit ein Darlehen nicht ausreichend abgesichert werden kann, kann die LfA die Hausbank teilweise von der Haftung freistellen. Bei den Energiekrediten übernimmt die LfA für einen Darlehensbetrag bis 2 Mio. EUR 50 % des Ausfallrisikos.
  • Für die mit den Energiekrediten kombinierbaren Kredite - Gründungs- und Wachstumskredit sowie Universalkredit - kann ebenfalls eine Haftungsfreistellung HaftungPlus beantragt werden.
  • Die Höhe der Haftungsfreistellung beträgt bei Gründungs- und Wachstumskrediten 60 %.
  • Für den Universalkredit ist eine 60-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.
  • Der Antragsweg entspricht dem der jeweiligen Programme.

LfA-Bürgschaften

  • Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern GmbH stellen können. In der Regel sind dies mittelständische Industrie- und Dienstleistungsbetriebe oder Freiberufler.
  • Verbürgt werden Investitionskredite – in besonderen Fällen auch Betriebsmittel- und Avalkredite – die bei mangelnden bankmäßigen Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80% der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt bei Bürgschaften für Investitionskredite 1 % und bei Bürgschaften für Betriebsmittelkredite ab 2 % des jeweiligen Bürgschaftsbetrags. Hinzu kommt eine einmalige Bearbeitungsgebühr i. H. v. 0,5 % des Bürgschaftsbetrags (mind. 250 EUR; höchstens 25.000 EUR).
  • Im Energiekredit Regenerativ (nur ER6) und im Universalkredit (nur UK5) sind LfA-Bürgschaften nur in einzelnen Programmvarianten möglich.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH

  • Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handwerk, Handel, Gartenbau sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes.
  • Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelkredite, die wegen unzureichender Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Der Antrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank eingereicht.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt - je nach Konstellation und Risiko - mindestens 1 % und max. 2 % des verbürgten Kreditbetrages. Zudem wird ein einmaliger Haftungsfondsbeitrag i. H. v. 1 % des Kreditbetrages erhoben.
  • Im Energiekredit Regenerativ (nur ER6) und im Universalkredit (nur UK5) sind Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern nur in einzelnen Programmvarianten möglich.