Beruf und Pflege
Der Familienbegriff der LfA umfasst neben der Verantwortung für Kinder auch das füreinander Sorgetragen für unterstützungsbedürftige Angehörige. Im Rahmen des Re-Auditierungsprozesses im Audit beruf und familie haben wir bekräftigt, die Unterstützungsmaßnahmen für die Vereinbarkeit von Beruf und Kind weiter fortzuführen und haben gleichzeitig die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege als Schwerpunkt für die zweite Zertifikatsperiode definiert. Alle generellen Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die geeignet sind, können auch zur Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege eingesetzt werden. Beide Interessengruppen stehen gleichberechtigt nebeneinander.