Förderwegweiser: Vorhabensart

KMU-Kriterium

Die LfA fördert grundsätzlich jeden aktivierbaren Finanzierungsaufwand für betriebliche Investitionen. Voraussetzung für eine LfA-Förderung ist, dass Ihr Unternehmen die Kriterien der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen erfüllt, also

  • weniger als 250 Beschäftigte und
  • einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR hat.

    • Unternehmensverflechtungen müssen bei der Berechnung der Schwellenwerte berücksichtigt werden.

      Diese KMU-Kriterien