Unsere Risikoentlastungen

Wenn zur Finanzierung eines Vorhabens keine ausreichenden Sicherheiten vorliegen, können wir in Form von Haftungsfreistellungen oder Bürgschaften Ausfallrisiken übernehmen. Hintergrund ist, dass unsere Förderdarlehen grundsätzlich im Eigenrisiko der Hausbank ausgereicht werden. Das bedeutet, dass auch bei Darlehen der LfA die Hausbank grundsätzlich das Ausfallrisiko selbst tragen muss. Mithilfe einer Haftungsfreistellung oder einer Bürgschaft verringert sich das Kreditrisiko der Hausbank anteilig.

Haftungsfreistellungen „HaftungPlus"

Prinzipiell leiten die Hausbanken unsere Förderdarlehen in ihrem eigenen Risiko an die Endkunden weiter. Bei Bedarf können wir den Hausbanken bei vielen unserer vielen Förderdarlehen jedoch mit einer Haftungsfreistellung „Haftung Plus“ einen großen Teil des Ausfallrisikos abnehmen. Durch ihr so reduziertes Risiko können die Hausbanken Förderdarlehen auch an Unternehmen weiterleiten, die zwar keine ausreichenden Sicherheiten, wohl aber ein tragfähiges Geschäftsmodell haben. Die Rückzahlungsverpflichtung bleibt dabei jedoch für den Darlehensnehmer in vollem Umfang bestehen.

LfA-Bürgschaften

Alternativ zu einer Haftungsfreistellung ist bei fehlender Absicherung in vielen Fällen auch eine LfA-Bürgschaft möglich. Sie können von Freiberuflern und Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keine Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern erhalten können, beantragt werden. In der Regel sind das mittelständische Industrie- und Dienstleistungsbetriebe. Verbürgt werden können Investitionskredite, Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen und – in besonderen Fällen – auch Betriebsmittel- und Avalkredite, die bei mangelnden bankmäßigen Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.

Konditionen:

  • Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme.
  • Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 1 % bzw. 2 %.
  • Zudem wird ein einmaliges Antragsentgelt in Höhe von 0,5 % des Bürgschaftsbetrages (mindestens 250 EUR, höchstens 25.000 EUR) erhoben.

Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern

Für Unternehmen aus Handwerk, Handel Gartenbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe sind als Alternative zu Haftungsfreistellungen bei fehlender Absicherung Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern möglich. Verbürgt werden können insbesondere Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Konsolidierungsmaßnahmen, die wegen mangelnder Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.

Konditionen:

  • Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme.
  • Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt i. d. R. 1 % des Kreditbetrages, sofern der Investitionsanteil bei der Vorhabensfinanzierung überwiegt.

    Steht der Betriebsmittelanteil im Vordergrund oder handelt es sich um eine Konsolidierung/Umschuldung, beträgt die Bürgschaftsprovision i. d. R. 1,25 % bis 2 % des verbürgten Kreditbetrags.

Der Antrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern eingereicht.