Wenn zur Finanzierung eines Vorhabens keine ausreichenden Sicherheiten vorliegen, können wir in Form von Haftungsfreistellungen, Bürgschaften oder Garantien Ausfallrisiken übernehmen. Hintergrund ist, dass unsere Förderdarlehen grundsätzlich im Eigenrisiko der Hausbank ausgereicht werden. Das bedeutet, dass auch bei Darlehen der LfA die Hausbank grundsätzlich das Ausfallrisiko selbst tragen muss. Mithilfe einer Haftungsfreistellung, Bürgschaft oder Garantie verringert sich das Kreditrisiko der Hausbank anteilig.
Haftungsfreistellungen „HaftungPlus"
Prinzipiell leiten die Hausbanken unsere Förderdarlehen in ihrem eigenen Risiko an die Endkunden weiter. Bei Bedarf können wir den Hausbanken bei vielen unserer vielen Förderdarlehen jedoch mit einer Haftungsfreistellung „Haftung Plus“ einen großen Teil des Ausfallrisikos abnehmen. Durch ihr so reduziertes Risiko können die Hausbanken Förderdarlehen auch an Unternehmen weiterleiten, die zwar keine ausreichenden Sicherheiten, wohl aber ein tragfähiges Geschäftsmodell haben. Die Rückzahlungsverpflichtung bleibt dabei jedoch für den Darlehensnehmer in vollem Umfang bestehen.
Alternativ zu einer Haftungsfreistellung ist bei fehlender Absicherung in vielen Fällen auch eine LfA-Bürgschaft möglich. Sie können von Freiberuflern und Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keine Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern erhalten können, beantragt werden. In der Regel sind das mittelständische Industrie- und Dienstleistungsbetriebe. Verbürgt werden können Investitionskredite, Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen und – in besonderen Fällen – auch Betriebsmittel- und Avalkredite, die bei mangelnden bankmäßigen Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
Konditionen:
Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme.
Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 1 % bzw. 2 %.
Zudem wird ein einmaliges Antragsentgelt in Höhe von 0,5 % des Bürgschaftsbetrages (mindestens 250 EUR, höchstens 25.000 EUR) erhoben.
Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.
Für Unternehmen aus Handwerk, Handel Gartenbau sowie Hotel- und Gaststättengewerbe sind als Alternative zu Haftungsfreistellungen bei fehlender Absicherung Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern möglich. Verbürgt werden können insbesondere Investitions- und Betriebsmittelkredite sowie Konsolidierungsmaßnahmen, die wegen mangelnder Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
Konditionen:
Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme.
Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt i. d. R. 1 % des Kreditbetrages, sofern der Investitionsanteil bei der Vorhabensfinanzierung überwiegt.
Steht der Betriebsmittelanteil im Vordergrund oder handelt es sich um eine Konsolidierung/Umschuldung, beträgt die Bürgschaftsprovision i. d. R. 1,25 % bis 2 % des verbürgten Kreditbetrags.
Der Antrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern eingereicht.
Um den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern, unterstützt die LfA bayerische Unternehmen auch bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland. Im Zusammenhang mit Aufträgen müssen regelmäßig Anzahlungs-, Bietungs-, Lieferungs- und Leistungsavale sowie Vorfinanzierungen gestellt werden. Mit unseren Auftragsgarantien bieten wir dafür ein flexibles Instrument an, das über Risikoübernahmen von bis zu 50 % und in Höhe von maximal 5 Mio. Euro für eine Entlastung der allgemeinen Betriebsmittelinie und damit höheren Liquiditätsspielraum sorgt. In Anspruch genommen werden können Auftragsgarantien von mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern mit Sitz oder Niederlassung in Bayern und einem Jahresumsatz von max. 500 Mio. Euro.
Rahmenbedingungen:
Rahmenzusagen für In- und Auslandsavale oder Einzelavale bei Großaufträgen sowie Vorfinanzierungen
LfA Risiko max. 5 Mio. EUR
persönliche Haftung der Gesellschafter
Abtretung sämtlicher Forderungen aus den dem Aval/Kredit zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsgeschäften und evtl. Abtretung der Forderungen gegenüber Subunternehmer
Sicherheiten haften anteilig und gleichrangig für den Anteil der LfA und der Hausbank