Urlaub / Sonderurlaub

Der Jahresurlaub kann bis zum 30.04. des Folgejahres, unter bestimmten Voraussetzungen auch noch danach angetreten werden. Bei der Aufstellung der Urlaubpläne in den Teams werden die Belange von Eltern schulpflichtiger Kinder besonders berücksichtigt, um ihnen den Familienurlaub in den Ferien zu ermöglichen und die Betreuung der Kinder in den Ferien zu sichern. Aber auch wichtige Familientermine der anderen Mitarbeiter, z. B. ein werdender Vater, werden eingeplant.
 
Unter Fortzahlung der Vergütung werden Mitarbeiter auch bei besonderen Anlässen wie z.B. der Geburt eines Kindes freigestellt.
 
Die im Rahmen unseres Tarifvertrags geltende Regelung zur Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub wird von der LfA großzügig angewendet. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist hier die Gewährung von Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern. Im Zusammenhang mit der immer älter werdenden Bevölkerung unseres Landes wird aber auch die Gewährung von Sonderurlaub zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger an Bedeutung gewinnen.