ZUSCHUSS FÜR UNTERNEHMENSBERATUNG
LfA als Regionalpartner des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das Bundesprogramm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ erleichtert es mit einem Zuschuss zu Beratungskosten, externen Rat in Anspruch zu nehmen. Damit soll das unternehmerische Know-how von KMU und von Angehörigen der Freien Berufe gestärkt werden.
Ziel des Bundesprogramms ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen, können sich Unternehmen von qualifizierten Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.
Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss reduziert. Mit der Durchführung des Förderprogramms ist das BAFA als Bewilligungsbehörde beauftragt. Informationen und die Plattform für die Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des BAFA.
Voraussetzung für die Antragstellung ist bei Jungunternehmen im ersten Jahr nach der Gründung ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner des BAFA. In Bayern können Sie sich hierzu an die LfA wenden.