Darlehenskonditionen Letztkreditnehmer (Stand: 18.11.2025)
- Maßgeblich ist grundsätzlich das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank -
Der Zinssatz wird individuell zwischen der Hausbank und dem Förderadressaten anhand von dessen Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten festgelegt. Für jede Konstellation von Bonität und Besicherung ermitteln wir eine Preisklasse (A bis X), die den maximal zulässigen Zinssatz vorgibt. Die konkrete Zinshöhe wird zwischen Endkreditnehmer und Hausbank für die gesamte Darlehenslaufzeit bzw. die Zinsbindungsfrist individuell vereinbart.
Beim EW 6 ergeben sich die Darlehenskonditionen zudem in Abhängigkeit der vereinbarten Abruftermine (Details siehe Merkblatt Energiekredit Wärme EW6). Details zu unserem risikogerechten Zinssystem gibt es hier.
Soll- und Effektivzinssätze (in Klammern) nach Preisangabenverordnung (PAngV) in % p.a. Für die einzelnen Produkte (gegliedert nach Gesamtlaufzeit/Tilgungsfreijahre/Zinsbindung) sind die maximalen Zinssätze nach Preisklassen A bis X des risikogerechten Zinssystems (RGZS) angegeben (weitere Informationen finden Sie hier).
Die aktuellen Konditionen im Überblick: