LfA Fördercheck Innovation und Digitalisierung

Sie investieren in Innovation und Digitalisierung und möchten wissen, welche Förderung Ihr Vorhaben erhalten kann?
Machen Sie den LfA Fördercheck. Durch die Beantwortung von fünf Fragen erhalten Sie einen Orientierungswert zur möglichen Förderung.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Förderberatung: Telefon 089 / 2124 1000, E-Mail beratung@lfa.de.

Rechner Inno-Digital

Hinweise zu den Stufen im im Innovationskredit

Die Einteilung der Maßnahmen erfolgt in verschiedenen Stufen. Daraus ergibt sich die jeweilige Zuschusshöhe.

Innovation Stufe 1:

  • Einfache Produktverbesserungen für Unternehmen, die mind. 5 Jahre bestehen
  • Markteinführung von Innovationen
  • Innovative Unternehmen (z.B. bereits bestehender Innovationskredit 4.0 / Innovationsförderung innerhalb 36 Monate)

Innovation Stufe 2:

  1. Entwicklungen von Innovationen, die für das Unternehmen neu sind (Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien).
  2. Investitionen in die Umsetzung von im Unternehmen selbst oder in Auftrag entwickelten Innovationen.

Innovation Stufe 3:

Entwicklung von KI-Innovation:

  • Forschung und Entwicklung zur künstlichen Intelligenz, die die Anforderung der Stufe 2 erfüllen.
  • Anschaffung notwendiger Hard- und Softwarelösungen.
  • Einrichtung oder Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze.
  • Migration auf Cloudtechnologie.

Große LevelUp-Innovation:

Jedes in Stufe 2 a) förderfähige Vorhaben, kann in Stufe 3 umgruppiert werden, wenn der Kreditbetrag 5 % des letzten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe übersteigt. Diese Prüfung erfolgt in diesem Check automatisch nach dem Klicken auf "Berechnen".

KMU-Definition: Mitarbeiter ≤ 250 und Umsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €

Haftungsfreistellung: Risikoentlastung für die Hausbank zur Erleichterung der Kreditzusage.

  • Die errechneten Zuschusswerte bzw. die im Berechnungs­ergebnis genannten Daten und Förder­informationen dienen zur unverbindlichen Orientierung in der Beratungsphase.
  • Unternehmen mit mehr als 500 Mio. € Gruppen-Jahresumsatz sind nicht antragsberechtigt.
  • Eine Berechnung der beihilfefreien Varianten ist mit diesem Tool nicht möglich.
    Informationen zu beihilfefreien Varianten finden Sie auf unserer Website.