Infrakredit Kommunal

Mit dem Infrakredit Kommunal der LfA steht den Kommunen eine attraktive, langfristige Finanzierungsmöglichkeit zur Verfügung. Der Infrakredit Kommunal wird zinsgünstig von der KfW Bankengruppe refinanziert und von der LfA Förderbank Bayern zinsverbilligt.

Die Antragsfrist für das laufende Kalenderjahr endet bis spätestens 15.11. des laufenden Kalenderjahres.

Achtung: Am 2. Mai sind aus technischen Gründen leider keine Kreditabrufe möglich.

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • bayerische kommunale Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können und die gemäß Artikel 115 (2) in Verbindung mit Artikel 114 (2) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation - CRR) nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben

Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale Infrastruktur Bayerns:

  • Verkehrsinfrastruktur einschließlich öffentlicher Personennahverkehr
  • Ver- und Entsorgung einschließlich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Erschließung von Gewerbe- und Industrieflächen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb (nur nicht umlagefähige Kosten)
  • Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
  • Touristische Infrastruktur
  • Wissenschaft, Technik, Kulturpflege

Soweit Investitionen bzw. Investitionsmaßnahmen in oder an Gebäuden mitfinanziert werden, sind die technischen Mindeststandards gemäß Merkblatt „Infrakredit Kommunal“ einzuhalten.

Wie wird gefördert?

Die Kommunen erhalten mit dem Infrakredit Kommunal einen langfristigen Direktkredit mit günstigen Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.

Es werden nicht nur bauliche, sondern auch sonstige investive Infrastrukturmaßnahmen gefördert. Die Finanzierung zusätzlicher Investitionsbereiche bietet Ihnen die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe oder kommunale Zweckverbände eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sind nicht förderfähig.