Beschwerdemanagement

Es ist der LfA Förderbank Bayern ein großes Anliegen, eine gute und transparente Beziehung zu ihren Kunden aufzubauen und zu erhalten. Im besonderen Fokus steht daher die permanente Verbesserung der Qualität und Steigerung der Kundenzufriedenheit.

Es ist nicht auszuschließen, dass ein Kunde mit der Dienstleistung der LfA Förderbank Bayern bzw. deren Mitarbeitern nicht vollumfänglich zufrieden ist.

Um den Umgang mit Beschwerden zu verdeutlichen und deren sorgfältige Behandlung zu gewährleisten, hat die LfA für ihre Kunden ein Beschwerdemanagement mit nachfolgenden Regelungen eingerichtet.

Wer kann eine Beschwerde einlegen?

Alle Kunden und potentielle Kunden (z.B. Einzelpersonen, Organisationen, Kommunen oder Unternehmen), für welche die LfA Bankdienst- und nebendienstleistungen erbringt bzw. anbahnt, können Beschwerde einlegen (Beschwerdeführer).

Wie ist die Beschwerde einzulegen?

Beschwerden können auf folgende Weise eingereicht werden:

  • Per E-Mail: beschwerdemanagement@lfa.de 
  • klassisch per Brief an folgende Adresse:
    LfA Förderbank Bayern
    Beschwerdemanagement PS1
    Königinstrasse 17
    80539 München

Wählen Sie die Form, die Ihnen am Besten zusagt!

Welche Informationen muss die Beschwerde enthalten?

Für die Bearbeitung der Beschwerden werden folgende Angaben benötigt:

  • Vollständige Kontaktdaten des Beschwerdeführenden (Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail Adresse)
  • Beschreibung des konkreten Sachverhalts
  • Formulierung des Begehrens bzw. die Angabe, was mit der Beschwerde erreicht werden soll (Fehlerbehebung, Verbesserung von Dienstleistungen, Klärung einer Meinungsverschiedenheit)
  • Kopien der zum Verständnis des Vorgangs notwendigen Unterlagen (sofern vorhanden)
  • Sofern sich der Beschwerdeführende namens und im Auftrage einer anderen Person an die LfA wendet, den Nachweis einer Vertretungsberechtigung dieser Person

Wie behandelt die LfA Förderbank Bayern die Kundenbeschwerde?

  • Für die Bearbeitung von Beschwerden verantwortlich ist die Beschwerdestelle in der Personalabteilung der LfA Förderbank Bayern.
  • Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kundenbeschwerde wird dem Beschwerdeführer der Erhalt der Beschwerde durch die Beschwerdestelle (Beschwerdemanagement) bestätigt.
  • Eine Antwort erfolgt je nach Komplexität der Beschwerde in angemessenem Zeitraum nach Bestätigung des Beschwerdeeingangs.

Wie behandelt die LfA Förderbank Bayern die Kundendaten?

  • Die mit der Beschwerde an die LfA übermittelten Kundendaten werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen vertraulich behandelt und nur zur Bearbeitung der Beschwerde in unserem Hause genutzt
  • Die uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Vorgaben fünf Jahre aufzubewahren

Schlichtungsverfahren der Öffentlichen Banken

Die LfA nimmt am Streitbeilegungsverfahren des Bundesverbands der Öffentlichen Banken Deutschlands teil. Sollten Sie mit der Bearbeitung der Beschwerde nicht einverstanden sein, können Sie sich an die Verbraucherschlichtungsstelle des VÖB wenden: www.voeb.de/de/verband/ombudsmann

Ferner haben Sie die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten oder eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen, sofern Ihre Beschwerde einen behaupteten Verstoß gegen Vorschriften betrifft, deren Einhaltung die Bundesanstalt überwacht.