Kundendatenaktualisierung

FAQ zur Aktualisierung der Kundendaten

Wenn Sie von uns ein Anschreiben zur Aktualisierung Ihrer Kundendaten erhalten haben, besteht ein aktives (Kredit-)Engagement zwischen Ihnen und der LfA Förderbank Bayern. Für unsere Kundendatenaktualisierung müssen wir Ihre bei uns hinterlegten Daten mit Ihren Daten abgleichen. Abweichungen müssen wir aktualisieren.

  1. Wieso wird eine Kundendatenaktualisierung durchgeführt?
    Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GWG) und den geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben muss die LfA die hinterlegten Kundendaten in regelmäßigen Abständen auf Aktualität prüfen. Die Rechtsgrundlage bildet das Geldwäschegesetz (GwG) in § 10 Abs. 1 Nr. 5 (Allgemeine Sorgfaltspflichten).

  2. Wie sind die Kundendaten zu aktualisieren?
    Vergleichen Sie bitte Ihre Daten auf dem Datenblatt und korrigieren Sie handschriftlich die Angaben. Bitte verwenden Sie Blockschrift. Das so bearbeitete Datenblatt senden Sie bitte mit dem vorfrankierten Umschlag per Post an die LfA zurück.

  3. Muss auch eine Rückmeldung abgegeben werden, wenn es keine Änderungen gab?
    In jedem Fall muss die LfA die Durchführung und den Abschluss der Kundendatenaktualisierung intern dokumentieren. Hierfür ist es unerlässlich, dass wir auch dann eine Rückmeldung auf dem in Ihrem Anschreiben beigefügten Datenblatt erhalten, wenn sich keine Änderungen der Daten ergeben haben.

    Bitte setzen Sie in diesem Fall den Haken unter „Die angeführten Daten sind korrekt“ und senden Sie uns den Fragebogen zurück.

  4. Wie können Sie uns Änderungen Ihrer Kundendaten mitteilen?
    Ihrem Anschreiben haben wir ein Datenblatt beigefügt. Dort finden Sie bei bestimmten Datenangaben auch Leerzeilen. Sollten sich Daten geändert haben oder nicht vorbefüllt sein, bitten wir Sie, die aktuellen Daten handschriftlich in der Leerzeile einzutragen. Bitte verwenden Sie Blockschrift.

    Im Hinblick auf Vertretungsberechtigte und wirtschaftlich Berechtigte bzw. fiktiv wirtschaftlich Berechtigte gilt folgendes:

    Wir haben zu jeder Kategorie die Daten eines Vertreters im Datenblatt abgebildet. Hier bitten wir um Vergleich, ob die Daten korrekt sind. Anderenfalls bitten wir um Korrektur, wie im ersten Absatz beschrieben.

    Sollte es mehr als eine Person zu der jeweiligen Kategorie geben, bitten wir um Ergänzung der Daten auf dem beigefügten Datenblatt.

    Bitte geben Sie die Daten aller gesetzlicher Vertreter an.

    Bitte geben Sie stets alle Vor- und Nachnamen an.

    Bei jedweder Änderung ist es unbedingt erforderlich, ein Nachweisdokument (z. B. Kopie des Personalausweises) beizufügen.

    Bitte senden Sie die Datenblätter zurück an

    LfA Förderbank Bayern
    Kundendatenaktualisierung
    Königinstraße 17
    80539 München

    oder als Scan mit E-Mail an Kundendaten@lfa.de.

  5. Wofür werden die Kundendaten genutzt?
    Wir verwenden personenbezogene Daten, um den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten nachzukommen. Wir nutzen die hier erhobenen Daten nicht zu Werbezwecken. Wir nehmen Datenschutz sehr ernst.

  6. Was passiert, wenn keine Rückmeldung erfolgt?
    Aufgrund der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen, denen wir als Bank unterliegen, können wir unsere gemeinsame Geschäftsverbindung nur aufrechterhalten, wenn Sie uns dabei unterstützen, Ihre bei uns hinterlegten Daten auf dem aktuellsten Stand zu halten.

    Bei fehlender Aktualisierung / Bestätigung der Daten des Kontoinhabers können wir gesetzlich verpflichtet werden, das Darlehen zu kündigen. Dieses möchten wir natürlich vermeiden.

  7. Was ist die LEI Nummer und wo findet man diese?
    Ein Legal Entity Identifier (Akronym: LEI; deutsch: Rechtsträger-Kennung) ist eine global eindeutige Kennung für Rechtsträger im Finanzmarkt, die 2012 eingeführt wurde. Sowohl für juristische als auch natürliche Personen mit unternehmerischer Tätigkeit ist ohne einen gültigen LEI eine vollumfängliche Teilnahme an den Finanzmärkten und der Handel mit Finanzinstrumenten (u.a. Aktien, Anleihen) nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die LEI muss beantragt werden.

    Weitere Hinweise finden Sie unter: https://www.leireg.de/de/

  8. Wann muss eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mitgeschickt werden?
    Die Beifügung eines Identitätsnachweises ist nur notwendig, sofern Sie Korrekturen oder Ergänzungen an Ihren Daten vorgenommen haben.

    Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir in diesem Fall aufgrund der gesetzlichen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) die Identität der vertretungs- und wirtschaftlich berechtigten Personen zweifelsfrei prüfen und dokumentieren müssen. Dies ist die Voraussetzung für einen rechtssicheren Abschluss der Datenaktualisierung.

  9. Wer ist der gesetzliche Vertreter?
    Gesetzliche Vertreter sind die Personen, die aufgrund der Rechtsform Ihres Unternehmens befugt sind, dieses rechtlich zu vertreten (z. B. der Geschäftsführer bei einer GmbH, der Vorstand bei einem Verein oder Sie selbst bei einem Einzelunternehmen).

    Als gesetzliche Vertreter gelten nicht Personen, die ihre Vertretungsbefugnis lediglich durch eine privatrechtliche Ermächtigung erhalten haben. Dazu zählen beispielsweise Prokuristen oder Personen mit einer einfachen Handels- oder Bankvollmacht. Diese sind bevollmächtigte Vertreter, aber keine gesetzlichen Vertreter.

    Bitte entnehmen Sie die korrekten Angaben Ihrem aktuellen Handelsregisterauszug oder Ihrer Satzung.

  10. Ich habe eine Fristverlängerung für die Aktualisierung meiner Kundendaten erhalten. Warum bekomme ich trotzdem eine Mahnung?
    Das Mahnschreiben dient in diesem Fall lediglich als Erinnerung an die ausstehende Aktualisierung. Es gelten weiterhin die mit Ihnen vereinbarten Fristen. Sofern Ihnen eine Verlängerung bestätigt wurde, hat das Schreiben keine weitere Auswirkung auf Ihren Status.

  11. Muss der Fragebogen immer zurückgeschickt werden?
    Ja. Für unsere Dokumentationspflicht ist die Rücksendung des Formulars zwingend erforderlich. Eine telefonische Mitteilung oder eine kurze E-Mail ohne beigefügten Fragebogen ist leider nicht ausreichend.

    Sie können uns den Fragebogen wahlweise per Post oder als Scan per E-Mail an Kundendaten@lfa.de senden.

  12. Wo finden Sie weitere Informationen?
    Falls Sie eine individuelle Beratung zur Kundendatenaktualisierung wünschen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Kundendaten@lfa.de.