Die Sicherheits‑ und Verteidigungsindustrie (SVI) ist mit einem Jahresumsatz von rund 4 Mrd. € und etwa 50.000 direkten sowie 90.000 indirekten Arbeitsplätzen ein zentrales Standbein der bayerischen Wirtschaft. Mit dem Beschluss des Bayerischen Landtags am 23. April 2026 wurde die SVI per Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 in das LfA‑Gesetz aufgenommen, sodass sämtliche Förderprogramme der LfA nun auch explizit für Unternehmen der Branche und deren Zulieferer offenstehen.
Der bayerischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stehen grundsätzlich alle Förderangebote der LfA offen. Besonders hervorzuheben sind für diese Branche die folgenden Förderungen:
Programmkredite
Gründungs- und Wachstumskredit (bis 20 Mio. €) sowie Universalkredit (bis 25 Mio. €) für KMU bzw. letzterer auch für größere Unternehmen; Innovations‑ und Digitalisierungskredit mit bis zu 5 % Förderzuschuss und Darlehenshöchstbetrag von 15 Mio. €.
Beteiligungen über Bayern Kapital und LfA GV, fokussiert auf Schlüsseltechnologien (KI, Quanten, Luft‑ und Raumfahrt, Clean Tech etc.). Keine reinen Rüstungs‑ oder SVI‑Fonds, dafür aber gezielte Investments in Dual‑Use‑ und Verteidigungs‑Technologie‑Cluster.
Finanziert werden keine „kontroversen“ Waffen (z. B. Massenvernichtungswaffen, Streumunition, Anti‑Personen‑Minen) gemäß den geltenden internationalen Abkommen.