Bayerische Film- und Fernsehförderung – FFF-Bayern

Seit Einführung der Bayerischen Film- und Fernsehförderung im Jahr 1979 ist die LfA mit der bankmäßigen Durchführung dieses Programms betraut und unterstützt seit 1996 die erfolgreiche Förderpolitik der FilmFernsehFonds Bayern GmbH.

Die LfA übernimmt dabei ein breites Aufgabenspektrum für die durch den FFF geförderten Projekte, inkl. Nachwuchs, vom Drehbuch, Projektentwicklung, über Produktion bis zum Verleih sowie dem Sonderprogramm zur Förderung von Internationalen Koproduktionen und Games wie:

  • Prüfung der Kalkulation und Finanzierung
  • Ausfertigung der Darlehens- und Zuschussverträge 
  • Prüfung der Durchfinanzierung der Projekte
  • Auszahlung der Fördermittel
  • Mittelverwendungskontrolle (Schlusskostenprüfung)
  • Abrechnung und Anforderung der Erlöse
  • Investitions- und Quotenberechnung bei Filmtheatern
  • Investitionen zur Modernisierung und Digitalisierung von Filmtheatern
  • Auszahlung der Programmprämien für gewerbliche Filmtheater

 
Die jeweiligen Förderanträge sind direkt an den FilmFernsehFonds Bayern (FFF) zu richten.

Weitere Informationen und die Richtlinien der Bayerischen Film- und Fernsehförderung erhalten Sie im Internet unter www.fff-bayern.de.