LfA veröffentlicht neue Erklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex

  • Umfassender Überblick über die Nachhaltigkeitsleistungen der LfA
  • „Bayerns Mittelstand nachhaltig zukunftsfest machen“

Nachhaltiges Handeln ist in der DNA der LfA Förderbank Bayern verankert. Seit Langem richtet die Förderbank deshalb sowohl ihre Fördertätigkeit als auch ihre internen Bankprozesse nach dem Nachhaltigkeitsprinzip aus. Das dokumentiert die jetzt neu vorliegende Erklärung der Förderbank zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) für das Berichtsjahr 2023 erneut.


Mit der Veröffentlichung des neuen Berichts macht die LfA ihre Nachhaltigkeitsleistungen und -aktivitäten nach festgelegten Kriterien systematisch, transparent und vergleichbar öffentlich. 20 qualitative Kriterien und zusätzliche Leistungsindikatoren ermöglichen einen kompakten Überblick über ökologische, soziale und Governance-Aspekte des internen Bankbetriebs und des Produktangebots der LfA. Eine transparente Berichterstattung ist eine der zentralen Nachhaltigkeitsanforderungen von Stakeholdern wie z.B. Geschäftspartnern und Ratingagenturen, aber auch von regulatorischer Seite.

Mit der nun vorliegenden Erklärung setzt die LfA ihre langjährige Nachhaltigkeitsberichterstattung fort. Bereits seit 2012 hatte die Förderbank alle zwei Jahre einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht, der jetzt von der DNK-Erklärung als Berichtsformat abgelöst wurde. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist ein branchenübergreifender Transparenzstandard für die Berichterstattung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen. Bundesweit nutzen 1.400 Unternehmen das Format für ihre Berichterstattung.

Ergänzt wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung der LfA durch den jährlich einzureichenden Fortschrittsbericht (COP) des UN Global Compact, dem die LfA 2023 beigetreten ist. Mit der Mitgliedschaft in der weltgrößten Initiative für unternehmerische Nachhaltigkeit hat sich die LfA dazu verpflichtet, ihre Strategien und Abläufe konsequent an universellen Grundsätzen in den vier Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung auszurichten.

Ein wichtiger Fortschritt, der in beiden Berichten Erwähnung findet, sind die 2024 eingeführten Ausschlusskriterien, sowohl für das Kredit- als auch für das Finanzanlagengeschäft. Diese Ausschlusskriterien stellen sicher, dass keine Mittel an Kreditnehmer oder Emittenten fließen, durch deren Aktivitäten aus LfA-Sicht inakzeptable negative Auswirkungen auf bestimmte Aspekte im Bereich Umwelt, Soziales und Governance zu erwarten sind.

Bayerns Wirtschaftsminister und LfA-Verwaltungsratsvorsitzender Hubert Aiwanger kommentiert: „Zu den Stärken des Wirtschaftsstandorts Bayern gehören die intakte Umwelt, die attraktive Infrastruktur und die leistungsfähigen und innovativen Unternehmen. Mit ihren Förderangeboten trägt die LfA spürbar zur nachhaltigen Entwicklung der bayerischen Wirtschaft bei. Im kommenden Jahr bauen wir die Finanzierungshilfen der LfA zum Wohle Bayerns weiter aus.“

Dr. Bernhard Schwab, Vorstandsvorsitzender der LfA, erläutert: „In der LfA wird Nachhaltigkeit gelebt. Um uns weiter stetig zu verbessern, messen, dokumentieren und veröffentlichen wir unsere Nachhaltigkeitsleistungen regelmäßig. Die jetzt vorliegende Erklärung zeigt nicht nur, dass wir im internen Bankbetrieb immer nachhaltiger handeln, sondern auch dass unsere Fördertätigkeit darauf ausgerichtet ist, Bayerns Mittelstand nachhaltig zukunftsfest zu machen.“

Die LfA ist seit 1951 die staatliche Spezialbank zur Förderung des Mittelstands in Bayern. Die Förderkredite werden grundsätzlich bei den Hausbanken der Unternehmen beantragt und über diese ausgereicht. Um den Wirtschaftsstandort Bayern zu stärken, unterstützt die LfA auch Infrastrukturvorhaben. Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet die LfA-Förderberatung: Telefon 089 / 21 24 - 10 00