Der Weg zur Förderung

Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens im Infrakredit Breitband ist der Erlass eines Zuwendungsbescheids durch die Regierung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie bzw. der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0. Der Darlehensantrag kann zeitgleich mit dem Zuschussantrag gestellt werden.

Anträge können vorab per Fax übersandt werden, müssen aber unverzüglich rechtlich verbindlich im Original unterzeichnet nachgereicht werden. Bei Anträgen von Zweckverbänden sind zusätzlich die aktuelle Verbandssatzung und ihre Genehmigung in veröffentlichter Form mit einzureichen. Teil des Antragsverfahrens sind auch die im Zusammenhang mit der Beantragung des Zuschusses bei der Bezirksregierung eingereichten Unterlagen. Die LfA kann ggf. weitere Unterlagen für die Bearbeitung des Kreditantrages beim Antragsteller anfordern.

Wir bitten Anträge gegen Jahresende bis spätestens 01.12. einzureichen. Nur dann können wir sicher stellen, dass die Anträge noch im laufenden Kalenderjahr genehmigt und/oder ausgezahlt werden können.

Anträge richten Sie bitte an folgende Adresse:

LfA Förderbank Bayern
Team Infrastrukturfinanzierung
Königinstraße 17
80539 München

Für Rückfragen steht Ihnen unser Team Infrastrukturfinanzierung gerne zur Verfügung:

Telefax 089 / 21 24 - 25 61