Förderkonditionen
Hier finden Sie die Konditionen zum Infrakredit Energie:
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Wir bitten Abrufe gegen Jahresende bis spätestens 22.12.2025 einzureichen. Nur dann können wir sicher stellen, dass die Abrufe noch im laufenden Kalenderjahr ausgeführt werden können. |
Der Finanzierungsrahmen bei Infrastrukturvorhaben:
| Infrakredit Energie | |
|---|---|
| Darlehen | Allgemeine Energieeinsparung / erneuerbare Energieträger* |
| Laufzeit | 5, 10, 20 bzw. 30 Jahre |
| Tilgung | in vierteljährlichen Raten bei max. 1, 2, 3 bzw. 5 Tilgungsfreijahren |
| Zinsbindung | 5 oder 10 Jahre |
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Finanzierungs- |
bei Kreditbetrag bis 2 Mio. EUR Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, bei Kreditbetrag über 2 Mio. EUR Finanzierungsanteil maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten. |
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Darlehenshöchstbetrag |
4 Mio. EUR |
* Zinsverbilligung aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen und zinsgünstige Refinanzierung aus dem KfW-Programm „IKK-Investitionskredit Kommunen“.
Übersicht Darlehenskonditionen Infrakredit Energie - Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger:
- Maßgeblich sind die am Tag der jeweiligen Auszahlung gültigen Zinssätze -
Übersicht der Darlehenskonditionen des Infrakredits Energie - Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger mit Soll- und Effektivzinssätzen (in Klammern) in % p. a. Der Programmzinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktverhältnissen und wird täglich neu festgelegt. Die LfA vergünstigt dabei den
Sollzinssatz des IKK-KfW-Investitionskredits Kommunen für die erste Zinsbindungsperiode. In der Tabelle sind die Zinssätze nach Laufzeiten/davon Tilgungsfreijahre/Zinsbindung angegeben.
| Infrakredit Energie - Allgemein (KE0) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Datum | 5/1/5 Jahre | 10/2/10 Jahre | 20/3/10 Jahre | 30/5/10 Jahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 28.11.2025 | 2,13 (2,15) |
2,52 (2,54) |
2,72 (2,75) |
2,77 (2,80) |
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| 27.11.2025 | 2,13 (2,15) |
2,51 (2,53) |
2,72 (2,75) |
2,77 (2,80) |
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| 26.11.2025 | 2,13 (2,15) |
2,51 (2,53) |
2,71 (2,74) |
2,77 (2,80) |
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| 25.11.2025 | 2,14 (2,16) |
2,53 (2,55) |
2,74 (2,77) |
2,79 (2,82) |
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| 24.11.2025 | 2,13 (2,15) |
2,52 (2,54) |
2,73 (2,76) |
2,78 (2,81) |
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Für Informationen zu den aktuellen Konditionen steht Ihnen unser Team Infrastrukturfinanzierung gerne zur Verfügung:
Übersicht Darlehenskonditionen Infrakredit Energie - Energieeffiziente Quartiersversorgung:
- Maßgeblich ist der am Tag der jeweiligen Auszahlung gültige Zinssatz -
Der Programmzinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktverhältnissen und wird täglich neu festgelegt.
Die LfA vergünstigt dabei den
Sollzinssatz des KfW-Programms IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung um 0,35 %-Punkte, allerdings nicht unter einen Sollzinssatz von 0,00 % p. a.
Übersicht Darlehenskonditionen Infrakredit Energie - Energieeffiziente Quartiersversorgung:
- Maßgeblich ist der am Tag der jeweiligen Auszahlung gültige Zinssatz -
Der Programmzinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktverhältnissen und wird täglich neu festgelegt. Die LfA vergünstigt dabei den Sollzinssatz des KfW-Programms IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung um 0,35 %-Punkte, allerdings nicht unter einen Sollzinssatz von 0,00 % p. a.