Förderkonditionen
Hier finden Sie die Konditionen zum Infrakredit Energie:
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Wir bitten Abrufe gegen Jahresende bis spätestens 22.12.2025 einzureichen. Nur dann können wir sicher stellen, dass die Abrufe noch im laufenden Kalenderjahr ausgeführt werden können. |
Der Finanzierungsrahmen bei Infrastrukturvorhaben:
| Infrakredit Energie | |
|---|---|
| Darlehen | Allgemeine Energieeinsparung / erneuerbare Energieträger* |
| Laufzeit | 5, 10, 20 bzw. 30 Jahre |
| Tilgung | in vierteljährlichen Raten bei max. 1, 2, 3 bzw. 5 Tilgungsfreijahren |
| Zinsbindung | 5 oder 10 Jahre |
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Finanzierungs- |
bei Kreditbetrag bis 2 Mio. EUR Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, bei Kreditbetrag über 2 Mio. EUR Finanzierungsanteil maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten. |
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Darlehenshöchstbetrag |
4 Mio. EUR |
* Zinsverbilligung aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen und zinsgünstige Refinanzierung aus dem KfW-Programm „IKK-Investitionskredit Kommunen“.
Übersicht Darlehenskonditionen Infrakredit Energie - Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger:
- Maßgeblich sind die am Tag der jeweiligen Auszahlung gültigen Zinssätze -
Übersicht der Darlehenskonditionen des Infrakredits Energie - Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger mit Soll- und Effektivzinssätzen (in Klammern) in % p. a. Der Programmzinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktverhältnissen und wird täglich neu festgelegt. Die LfA vergünstigt dabei den
Sollzinssatz des IKK-KfW-Investitionskredits Kommunen für die erste Zinsbindungsperiode. In der Tabelle sind die Zinssätze nach Laufzeiten/davon Tilgungsfreijahre/Zinsbindung angegeben.
| Infrakredit Energie - Allgemein (KE0) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Datum | 5/1/5 Jahre | 10/2/10 Jahre | 20/3/10 Jahre | 30/5/10 Jahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 07.11.2025 | 2,11 (2,13) |
2,47 (2,49) |
2,66 (2,69) |
2,71 (2,74) |
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| 06.11.2025 | 2,10 (2,12) |
2,46 (2,48) |
2,65 (2,68) |
2,70 (2,73) |
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| 05.11.2025 | 2,10 (2,12) |
2,46 (2,48) |
2,65 (2,68) |
2,70 (2,73) |
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| 04.11.2025 | 2,10 (2,12) |
2,46 (2,48) |
2,65 (2,68) |
2,70 (2,73) |
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| 03.11.2025 | 2,09 (2,11) |
2,45 (2,47) |
2,63 (2,66) |
2,68 (2,71) |
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Für Informationen zu den aktuellen Konditionen steht Ihnen unser Team Infrastrukturfinanzierung gerne zur Verfügung:
Übersicht Darlehenskonditionen Infrakredit Energie - Energieeffiziente Quartiersversorgung:
- Maßgeblich ist der am Tag der jeweiligen Auszahlung gültige Zinssatz -
Der Programmzinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktverhältnissen und wird täglich neu festgelegt.
Die LfA vergünstigt dabei den
Sollzinssatz des KfW-Programms IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung um 0,35 %-Punkte, allerdings nicht unter einen Sollzinssatz von 0,00 % p. a.
Übersicht Darlehenskonditionen Infrakredit Energie - Energieeffiziente Quartiersversorgung:
- Maßgeblich ist der am Tag der jeweiligen Auszahlung gültige Zinssatz -
Der Programmzinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktverhältnissen und wird täglich neu festgelegt. Die LfA vergünstigt dabei den Sollzinssatz des KfW-Programms IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung um 0,35 %-Punkte, allerdings nicht unter einen Sollzinssatz von 0,00 % p. a.