Förderkonditionen

Hier finden Sie die Konditionen zum Infrakredit Energie:

Der Finanzierungsrahmen bei Infrastrukturvorhaben:

Infrakredit Energie
Darlehen Allgemeine Energieeinsparung / erneuerbare Energieträger*
Laufzeit 5, 10, 20 bzw. 30 Jahre
Tilgung in vierteljährlichen Raten bei max. 1, 2, 3 bzw. 5 Tilgungsfreijahren
Zinsbindung 5 oder 10 Jahre

Finanzierungs-
anteil

bei Kreditbetrag bis 2 Mio. EUR Finanzierungsanteil bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten,
bei Kreditbetrag über 2 Mio. EUR Finanzierungsanteil maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten.

 Darlehenshöchstbetrag

4 Mio. EUR

* Zinsverbilligung aus Haushaltsmitteln des Freistaats Bayern, die aus dem Gewinn der LfA stammen und zinsgünstige Refinanzierung aus dem KfW-Programm „IKK-Investitionskredit Kommunen“.

Übersicht Darlehenskonditionen Infrakredit Energie - Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger:

- Maßgeblich sind die am Tag der jeweiligen Auszahlung gültigen Zinssätze -

Übersicht der Darlehenskonditionen des Infrakredits Energie - Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger mit Soll- und Effektivzinssätzen (in Klammern) in % p. a. Der Programmzinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktverhältnissen und wird täglich neu festgelegt. Die LfA vergünstigt dabei den Sollzinssatz des IKK-KfW-Investitionskredits Kommunen für die erste Zinsbindungsperiode. In der Tabelle sind die Zinssätze nach Laufzeiten/davon Tilgungsfreijahre/Zinsbindung angegeben.

Infrakredit Energie - Allgemein (KE0)
Datum 5/1/5 Jahre 10/2/10 Jahre 20/3/10 Jahre 30/5/10 Jahre
30.04.2025 1,87
(1,88)
2,32
(2,34)
2,52
(2,54)
2,58
(2,61)
29.04.2025 1,88
(1,89)
2,34
(2,36)
2,54
(2,56)
2,60
(2,63)
28.04.2025 1,86
(1,87)
2,31
(2,33)
2,51
(2,53)
2,56
(2,58)
25.04.2025 1,87
(1,88)
2,32
(2,34)
2,55
(2,57)
2,61
(2,64)
24.04.2025 1,88
(1,89)
2,34
(2,36)
2,56
(2,58)
2,62
(2,65)

Für Informationen zu den aktuellen Konditionen steht Ihnen unser Team Infrastrukturfinanzierung gerne zur Verfügung:

Telefax 089 / 21 24 - 25 61

Übersicht Darlehenskonditionen Infrakredit Energie - Energieeffiziente Stadtbeleuchtung:

(Förderung nur noch für Anträge, die bis 31.12.2014 bei der LfA eingehen. Ab 1.1.2015 können Vorhaben zur energieeffizienten Stadtbeleuchtung über den Teilbereich „Allgemeine Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger“ gefördert werden, sofern die dortigen Fördervoraussetzungen erfüllt werden.):

- Maßgeblich ist der am Tag der jeweiligen Auszahlung gültige Zinssatz -

Übersicht der Darlehenskonditionen des Infrakredits Energie - Energieeffiziente Stadtbeleuchtung mit Soll- und Effektivzinssätzen (in Klammern) in % p. a; gültig für Zusagen ab 31.10.2012. Der Programmzinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktverhältnissen und wird täglich neu festgelegt. Die LfA vergünstigt dabei den Sollzinssatz des IKK - Energetische Stadtsanierung - Stadtbeleuchtung. In der Tabelle sind die Zinssätze nach Laufzeiten/davon Tilgungsfreijahre/Zinsbindung angegeben.

Infrakredit Energie - Stadtbeleuchtung (KE1)
Datum 10/2/10 Jahre
27.10.2017 0,00
(0,00)
26.10.2017 0,00
(0,00)
25.10.2017 0,00
(0,00)
24.10.2017 0,00
(0,00)
23.10.2017 0,00
(0,00)

Übersicht Darlehenskonditionen Infrakredit Energie - Energieeffiziente Quartiersversorgung:

- Maßgeblich ist der am Tag der jeweiligen Auszahlung gültige Zinssatz -

Der Programmzinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktverhältnissen und wird täglich neu festgelegt. Die LfA vergünstigt dabei den Sollzinssatz des KfW-Programms IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung um 0,35 %-Punkte, allerdings nicht unter einen Sollzinssatz von 0,00 % p. a.

Übersicht Darlehenskonditionen Infrakredit Energie - Energieeffiziente Quartiersversorgung:

- Maßgeblich ist der am Tag der jeweiligen Auszahlung gültige Zinssatz -

Der Programmzinssatz orientiert sich an den Kapitalmarktverhältnissen und wird täglich neu festgelegt. Die LfA vergünstigt dabei den Sollzinssatz des KfW-Programms IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung um 0,35 %-Punkte, allerdings nicht unter einen Sollzinssatz von 0,00 % p. a.