LfA: Innovationsförderung neu aufgestellt – ab sofort noch attraktivere Finanzierungskonditionen für Innovation und Digitalisierung
- Neuer "Innovationskredit" und "Digitalisierungskredit" lösen den bisherigen „Innovationskredit 4.0“ ab
- Je drei Förderstufen ermöglichen noch höhere Zinsvorteile
Die Innovations- und Digitalisierungsförderung der LfA Förderbank Bayern ist jetzt noch attraktiver. Mit den beiden neuen Förderdarlehen "Innovationskredit" und "Digitalisierungskredit" bietet die LfA ab sofort noch bessere Finanzierungskonditionen für Unternehmen und Freiberufler in Bayern. Innerhalb der beiden neuen Kredite gibt es jeweils drei Förderstufen: Je anspruchsvoller das Vorhaben ist, desto günstiger werden die Zinssätze. Kreditnehmer in der jeweiligen Basisförderstufe 1 erhalten außerdem einen Tilgungszuschuss von 1 bzw. 2 Prozent des Darlehensbetrages. Kreditnehmer in den höheren Förderstufen 2 und 3 können ergänzend einen ERP-Förderzuschuss von aktuell bis zu 5 Prozent bei der KfW beantragen. Die beiden neuen Förderkredite lösen den bisherigen Innovationskredit 4.0 ab.
Mit dem neuen Innovationskredit finanziert die LfA sowohl Investitionen in Innovationsvorhaben als auch Betriebsmittel und den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen. Dazu zählen die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse und Dienstleistungen inklusive Innovationen im Marketing und im Organisations- und Geschäftsmodell. Die Darlehenshöchstbeträge betragen bis zu 7,5 Mio. Euro (Förderstufe 1: Basisinnovationen) bzw. bis zu 15 Mio. Euro (Förderstufen 2 und 3: Level-Up-Innovationen und HighEnd-Innovationen).
Mit dem neuen Digitalisierungskredit werden Investitionen in Digitalisierungsvorhaben und den dafür notwendigen Betriebsmittelbedarf gefördert. Er bietet Darlehen bis zu 7,5 Mio. Euro (Förderstufe 1: Basisdigitalisierungen) bzw. bis zu 15 Mio. Euro (Förderstufen 2 und 3: Level-Up-Digitalisierungen und HighEnd-Digitalisierungen).
Ebenso wie beim Vorgängerprodukt Innovationskredit 4.0 können mit dem neuen Innovationskredit und dem Digitalisierungskredit Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. Euro gefördert werden. In Förderstufe 1 des Digitalisierungskredits sind abweichend hiervon nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) antragsberechtigt. Beide Darlehen bieten Laufzeiten und Zinsbindungen von bis zu zehn Jahren sowie bis zu zwei tilgungsfreie Jahre. Die Vorhaben können bis zu 100 Prozent über den Innovationskredit bzw. den Digitalisierungskredit finanziert werden.
Der Innovationskredit und der Digitalisierungskredit werden aus Haushaltsmitteln des Freistaates Bayern zinsverbilligt und zinsgünstig aus den ERP-Förderkrediten Innovation bzw. Digitalisierung der KfW refinanziert sowie in den Förderstufen 2 und 3 von der Europäischen Union im Rahmen des InvestEU Fonds unterstützt.
Bayerns Wirtschaftsminister und LfA-Verwaltungsratsvorsitzender Hubert Aiwanger zu den Angebotsoptimierungen: „Wir fördern ganz gezielt unternehmerische Innovationen in Produkte und Prozesse und die Digitalisierung der Wirtschaft. Die LfA leistet hier mit ihren Förderangeboten einen wichtigen Beitrag und bietet bayerischen Unternehmen mit den Krediten optimierte und attraktive Produkte.“
Hans Peter Göttler, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der LfA, ergänzt: „Innovation und Digitalisierung sind entscheidende Hebel für den gegenwärtigen und zukünftigen Erfolg der bayerischen Wirtschaft. Ich freue mich sehr, dass wir in Zusammenarbeit mit KfW und Europäischem Investitionsfonds mit unseren deutlich optimierten Angeboten diese Bereiche jetzt noch gezielter fördern können. Der bayerische Mittelstand profitiert dabei gleich doppelt: Die Betriebe machen sich fit für die Zukunft und können durch die mögliche Kombination von attraktiver LfA-Darlehensfinanzierung, Tilgungszuschuss bzw. ERP-Zuschuss zugleich Kosten sparen. Mit Innovationen und digitaler Transformation schaffen sie die Voraussetzung für künftigen wirtschaftlichen Erfolg.“
Alle Details zu den neuen Produkten gibt es hier.
Die LfA ist seit 1951 die staatliche Spezialbank zur Förderung des Mittelstands in Bayern. Die Förderkredite werden grundsätzlich bei den Hausbanken der Unternehmen beantragt und über diese ausgereicht. Um den Wirtschaftsstandort Bayern zu stärken, unterstützt die LfA auch Infrastrukturvorhaben. Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet die LfA-Förderberatung: Telefon 089 / 21 24 - 10 00