KMU

Abkürzung für "kleine und mittlere Unternehmen". Da bestimmte Beihilfen nur zu Gunsten von KMU gewährt werden dürfen, hat die EU-Kommission KMU seit dem 01.01.2005 wie folgt definiert:
Kleine und mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

• weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen
und entweder
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen
oder
- eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR
erreichen.

Die zwei Kriterien (Beschäftigtenzahl, Umsatz oder Bilanzsumme) müssen gleichzeitig erfüllt sein. Hat ein Unternehmen vor- oder nachgelagerte Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen so ist dies bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte zu berücksichtigen. Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Das Antrag stellende Unternehmen erwirbt bzw. verliert den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte unter- bzw. überschreitet.