Anteilsfinanzierung
Die subventionierte öffentliche Förderung ist eine „Hilfe zur Selbsthilfe”. Das bedeutet, dass öffentlich zinsverbilligte Darlehen nur im notwendigen Umfang zum Einsatz kommen. Neben subventionierten öffentlichen Darlehen können Eigenmittel, nicht subventionierte öffentliche Darlehen oder sonstige Fremdmittel eingesetzt werden. Die in den einzelnen Programmen möglichen Finanzierungsanteile können den jeweiligen Programmmerkblättern entnommen werden.