Freie Berufe
Eine freiberufliche Tätigkeit übt derjenige aus, der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 EStG bezieht. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Architekten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.