Investitionsfinanzierung

Eine Investitionsfinanzierung dient der Deckung der Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die langfristig im Betrieb genutzt werden und somit im Anlagevermögen der Bilanz ausgewiesen (aktiviert) werden, z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Einrichtungen, aber auch aktivierte Patente, Lizenzen, DV-Software oder Unternehmensbeteiligungen. (Gegensatz: Betriebsmittelfinanzierung).