Stille Beteiligung
Eine stille Beteiligung bezeichnet ein finanzielles Engagement an einem fremden Betrieb. Die geleistete Einlage geht in das Vermögen des Unternehmens über. Im Gegenzug hat der stille Gesellschafter Anspruch auf Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft und erhält eine Verzinsung seines eingesetzten Kapitals. Auf Entscheidungen des Unternehmens hat er nur geringen Einfluss.